Gebührenordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Beitrags- und Gebührenordung ===
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::Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an das FabLab Lübeck e. V. (nachfolgend Verein genannt).  
::Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an das FabLab Lübeck e. V. (nachfolgend Verein genannt).  
::Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereines ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.  
::Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereines ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.  
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:'''Gebührenordnung'''  
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::Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Nichtmitglieder und Mitglieder ihre Gebührenpflichten erfüllen.  
::Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Nichtmitglieder und Mitglieder ihre Gebührenpflichten erfüllen.  
::Nur so können die Aufgaben des Vereines gegenüber seinen Nichtmitgliedern und Mitgliedern erfüllt und die Leistungen erbracht werden.  
::Nur so können die Aufgaben des Vereines gegenüber seinen Nichtmitgliedern und Mitgliedern erfüllt und die Leistungen erbracht werden.  
:::-> [[Media:/images/7/73/20180323_gebuehrenordnung.pdf|Gebührenordnung des FabLab Lübeck e. V.]] ''(Stand 23.03.2018)''     
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:'''Hinweise zur Gültigkeit'''  
:'''Hinweise zur Gültigkeit'''  
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zuständig für diese Seite: SK, MH zuletzt bearbeitet: MH Stand: 18.04.18
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Aktuelle Version vom 28. Oktober 2018, 19:16 Uhr

 

 

Beitrags- und Gebührenordung

Beitragsordnung
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an das FabLab Lübeck e. V. (nachfolgend Verein genannt).
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereines ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
-> Beitragsordnung des FabLab Lübeck e. V. (Stand 23.03.2018)
Gebührenordnung
Die Gebührenordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Nichtmitglieder und Mitglieder zur Entrichtung von Gebühren an das FabLab Lübeck e. V. (nachfolgend Verein genannt).
Wesentliche Grundlage der Gebührenordnung ist die finanzielle Regelung der Handhabung, der Instandhaltung und des Ressourcenverbrauches der Geräte.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Nichtmitglieder und Mitglieder ihre Gebührenpflichten erfüllen.
Nur so können die Aufgaben des Vereines gegenüber seinen Nichtmitgliedern und Mitgliedern erfüllt und die Leistungen erbracht werden.
-> Gebührenordnung des FabLab Lübeck e. V. (Stand 23.03.2018)
Hinweise zur Gültigkeit
Sollten einzelne Paragraphen oder Absätze in der Gebühren- oder der Beitragsordnung unserer Vereinssatzung widersprechen, hat die Satzung immer Vorrang.