Gebührenordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Beitrags- und Gebührenordung (Stand: 19. Juni 2017)'''
===Beitrags- und Gebührenordung===
 
 
[[http://wiki.lehrerpohle.de/images/7/74/170622_Beitragsordnung_FabLab_eV.pdf Beitragsordung]]
 
 
[[http://wiki.lehrerpohle.de/images/d/d1/170622_Gebuehrenordnung_FabLab_eV.pdf Gebührenordnung]]


:'''Beitragsordnung'''
::Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an das FabLab Lübeck e. V. (nachfolgend Verein genannt).
::Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereines ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
:::-> [[Medium:170622_Beitragsordnung_FabLab_eV.pdf|Beitragsordnung des FabLab Lübeck e. V.]] ''(Stand 22.06.2017)''


:'''Gebührenordnung'''
::Die Gebührenordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Nichtmitglieder und Mitglieder zur Entrichtung von Gebühren an das FabLab Lübeck e. V. (nachfolgend Verein genannt).
::Wesentliche Grundlage der Gebührenordnung ist die finanzielle Regelung der Handhabung, der Instandhaltung und des Ressourcenverbrauches der Geräte.
::Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Nichtmitglieder und Mitglieder ihre Gebührenpflichten erfüllen.
::Nur so können die Aufgaben des Vereines gegenüber seinen Nichtmitgliedern und Mitgliedern erfüllt und die Leistungen erbracht werden.
:::-> [[Medium: 170622_Gebuehrenordnung_FabLab_eV.pdf|Gebührenordnung des FabLab Lübeck e. V.]] ''(Stand 22.06.2017)''


:'''Hinweise zur Gültigkeit'''
::Sollten einzelne Paragraphen oder Absätze in der Gebühren- oder der Beitragsordnung unserer Vereinssatzung widersprechen, hat die Satzung immer Vorrang.


::'''Beispiel:''' § 5 "Beendigung der Mitgliedschaft" Absatz 2 unserer Satzung lautet ''"Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist zum Quartalsende.".'' In § 5 Absatz 3 unserer Beitragsordnung steht ''"Die Erklärung zum Austritt muss zumindest in Textform zum 31. März und 30. September (Ende der laufenden Abrechnungsperiode) mit einer Frist von vier Wochen gegenüber dem Vorstand erfolgen.".''
::Da die Satzung Vorrang vor der Beitragsordnung hat, heißt das für uns, Mitglieder können auch mitten in einer Abrechnungsperiode austreten und haben dann Anspruch auf Erstattung ihres Beitrages für den Rest der Abrechnungsperiode (zusätzliche Kosten und zusätzlicher Verwaltungsaufwand).





Version vom 1. Oktober 2017, 00:42 Uhr

Beitrags- und Gebührenordung

Beitragsordnung
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an das FabLab Lübeck e. V. (nachfolgend Verein genannt).
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereines ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
-> Beitragsordnung des FabLab Lübeck e. V. (Stand 22.06.2017)
Gebührenordnung
Die Gebührenordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Nichtmitglieder und Mitglieder zur Entrichtung von Gebühren an das FabLab Lübeck e. V. (nachfolgend Verein genannt).
Wesentliche Grundlage der Gebührenordnung ist die finanzielle Regelung der Handhabung, der Instandhaltung und des Ressourcenverbrauches der Geräte.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Nichtmitglieder und Mitglieder ihre Gebührenpflichten erfüllen.
Nur so können die Aufgaben des Vereines gegenüber seinen Nichtmitgliedern und Mitgliedern erfüllt und die Leistungen erbracht werden.
-> Gebührenordnung des FabLab Lübeck e. V. (Stand 22.06.2017)
Hinweise zur Gültigkeit
Sollten einzelne Paragraphen oder Absätze in der Gebühren- oder der Beitragsordnung unserer Vereinssatzung widersprechen, hat die Satzung immer Vorrang.
Beispiel: § 5 "Beendigung der Mitgliedschaft" Absatz 2 unserer Satzung lautet "Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist zum Quartalsende.". In § 5 Absatz 3 unserer Beitragsordnung steht "Die Erklärung zum Austritt muss zumindest in Textform zum 31. März und 30. September (Ende der laufenden Abrechnungsperiode) mit einer Frist von vier Wochen gegenüber dem Vorstand erfolgen.".
Da die Satzung Vorrang vor der Beitragsordnung hat, heißt das für uns, Mitglieder können auch mitten in einer Abrechnungsperiode austreten und haben dann Anspruch auf Erstattung ihres Beitrages für den Rest der Abrechnungsperiode (zusätzliche Kosten und zusätzlicher Verwaltungsaufwand).



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