Gebührenordnung
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Version vom 28. Juli 2018, 13:28 Uhr von Martin (Diskussion | Beiträge)
Beitrags- und Gebührenordung
- Beitragsordnung
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an das FabLab Lübeck e. V. (nachfolgend Verein genannt).
- Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereines ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
- -> Beitragsordnung des FabLab Lübeck e. V. (Stand 23.03.2018)
- Gebührenordnung
- Die Gebührenordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Nichtmitglieder und Mitglieder zur Entrichtung von Gebühren an das FabLab Lübeck e. V. (nachfolgend Verein genannt).
- Wesentliche Grundlage der Gebührenordnung ist die finanzielle Regelung der Handhabung, der Instandhaltung und des Ressourcenverbrauches der Geräte.
- Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Nichtmitglieder und Mitglieder ihre Gebührenpflichten erfüllen.
- Nur so können die Aufgaben des Vereines gegenüber seinen Nichtmitgliedern und Mitgliedern erfüllt und die Leistungen erbracht werden.
- -> Gebührenordnung des FabLab Lübeck e. V. (Stand 23.03.2018)
- Hinweise zur Gültigkeit
- Sollten einzelne Paragraphen oder Absätze in der Gebühren- oder der Beitragsordnung unserer Vereinssatzung widersprechen, hat die Satzung immer Vorrang.
Zuständig für diese Seite: SK, MH | Zuletzt bearbeitet: MH | Stand: 18.04.18