Mitgliedsform: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Unterschied zwischen "ordentlichen Mitgliedern" und "Fördermitgliedern"''' | |||
Im Gegensatz zu anderen Vereinstypen besitzt ein Fablab zahlreiche Maschinen, die einerseits teuer, andererseits komplex in der Bedienung sind. Diese Maschinen und die Personen, die diese bedienen, warten und reparieren können, sind das "Kapital" des Fablab. So haben sich bei der Vereinsgründung die 10 Gründungsmitglieder verpflichtet, ca. 12-15 Stunden/Monat im Verein aktiv zu werden. Dieses Kontingent bildete die Grundlage diesen Mitgliedern einen eigenen Status im Verein zu gewähren - es war der Begriff der "ordentlichen Mitglieder" geboren. Laut Satzung haben "alle ordentlichen Mitglieder die Pflicht, aktiv an der Gestaltung der Vereinsziele und deren Umsetzung mitzuwirken". | |||
Doch um den wachsenden Maschinenpark zu nutzen benötigten wir noch mehr aktive Mitglieder und so wurde aus den 10 Gründungsmitgliedern weitere mit der Funktion eines Gerätementors. Diese zählen ebenfalls zu den ordentlichen Mitgliedern, wie auch Mitglieder mit besonderen Aufgaben, wie z.B. der Sicherheitsbeauftragte des Vorstands oder Arbeitsgruppenleiter. | |||
| Daneben gibt es die Fördermitglieder, die mehr oder weniger unsere Maschinen nutzen und zum Vereinsleben beitragen, aber nicht so umfangreich Zeit aufbringen können oder wollen. Da der Einsatz und die Möglichkeiten sich für den Verein zu engagieren mit den persönlichen Lebensumständen wechselt, ist auch der Wechsel der Mitgliedsform unbürokratisch jederzeit möglich. Für den Vorstand gilt jedoch, dass er das ehrenamtliche Engagement für den Verein immer zu schätzen weiss. | ||
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Aktuelle Version vom 28. Oktober 2018, 18:59 Uhr
Unterschied zwischen "ordentlichen Mitgliedern" und "Fördermitgliedern"
Im Gegensatz zu anderen Vereinstypen besitzt ein Fablab zahlreiche Maschinen, die einerseits teuer, andererseits komplex in der Bedienung sind. Diese Maschinen und die Personen, die diese bedienen, warten und reparieren können, sind das "Kapital" des Fablab. So haben sich bei der Vereinsgründung die 10 Gründungsmitglieder verpflichtet, ca. 12-15 Stunden/Monat im Verein aktiv zu werden. Dieses Kontingent bildete die Grundlage diesen Mitgliedern einen eigenen Status im Verein zu gewähren - es war der Begriff der "ordentlichen Mitglieder" geboren. Laut Satzung haben "alle ordentlichen Mitglieder die Pflicht, aktiv an der Gestaltung der Vereinsziele und deren Umsetzung mitzuwirken".
Doch um den wachsenden Maschinenpark zu nutzen benötigten wir noch mehr aktive Mitglieder und so wurde aus den 10 Gründungsmitgliedern weitere mit der Funktion eines Gerätementors. Diese zählen ebenfalls zu den ordentlichen Mitgliedern, wie auch Mitglieder mit besonderen Aufgaben, wie z.B. der Sicherheitsbeauftragte des Vorstands oder Arbeitsgruppenleiter.
Daneben gibt es die Fördermitglieder, die mehr oder weniger unsere Maschinen nutzen und zum Vereinsleben beitragen, aber nicht so umfangreich Zeit aufbringen können oder wollen. Da der Einsatz und die Möglichkeiten sich für den Verein zu engagieren mit den persönlichen Lebensumständen wechselt, ist auch der Wechsel der Mitgliedsform unbürokratisch jederzeit möglich. Für den Vorstand gilt jedoch, dass er das ehrenamtliche Engagement für den Verein immer zu schätzen weiss.